Allgemeine Reisebedingungen (ARB) der Aktives Reisen Veranstaltungsgesellschaft mbH

In Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a-l sowie sonstiger zutreffender Vorschriften werden die folgenden ARB zwischen euch als Reisendem und Aktives Reisen Veranstaltungsgesellschaft mbH als Reiseveranstalter vereinbart:

1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet ihr uns den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in unserem Katalog, Prospekten, Flyern, der Homepage oder sonstigen Medien genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Anmeldung sollte online über www.aktives-reisen.de mit unserem Anmeldeformular, kann aber auch telefonisch, schriftlich per Fax oder per E-mail erfolgen. Der Reisevertrag mit euch kommt mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.
1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt eurer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an euch, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das ihr innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung der Anzahlung) annehmen könnt.
1.4 Die lt. Artikel 250 EGBGB vorvertragliche Unterrichtung über die Eigenschaften der Pauschalreise (Leistungen, Preis, Mindestteilnehmerzahl, Stornierungsgebühren, Insolvenzversicherung) sind Bestandteil des Reisevertrages sofern keine anderen Eigenschaften schriftlich vereinbart werden.
1.5 Tritt Aktives Reisen Veranstaltungs GmbH lediglich als Vermittler auf, so ist der Veranstalter auf der Ausschreibung in diesem Prospekt, auf der Homepage und auf der Reisebestätigung ausgewiesen. Es gelten dann die Reisebedingungen des angegebenen Veranstalters, die auf unserer Homepage unter www.aktives-reisen.de eingesehen werden können.
1.6 Wir weisen darauf hin, dass für die Buchung der Pauschalreise nach §§312ff BGB grundsätzlich kein Widerspruchsrechts besteht. Ein Kündigungsrecht besteht grundsätzlich nach den in diesen Allgemeinen Reisebedingungen unter Punkt 6 "Rücktritt" genannten Regelungen.
1.7 Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich.

2. Zahlungen

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch € 100,- pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der Sicherungsschein für Pauschalreisen der R+V Allgemeine Versicherung AG für geleistete Kundengelder wird euch bereits mit der Reisebestätigung / Rechnung zugeschickt.
2.2 Anzahlungen und Restzahlungen können in bar, per Überweisung oder im Lastschriftverfahren vorgenommen werden. Die entsprechenden Beträge und Zahlungsfristen ergeben sich aus der Reisebestätigung. Für die Einhaltung der Zahlungsfristen seid ihr selbst verantwortlich. Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ca. 14-10 Tage vor Reisebeginn zugesandt.
2.3 Im Falle der Bezahlung mittels Lastschrift benötigen wir eure Bankverbindung und euer schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb 1 Woche nach Buchung, der Betrag für die Restzahlung etwa 2 Wochen vor Reiseantritt von eurem Konto abgebucht. Sollte eine von uns in eurem Auftrag ausgeführte Lastschrift zurückgewiesen werden, müssen wir euch Gebühren in Höhe von 10 € in Rechnung stellen.
2.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Aktives Reisen Veranstaltungs GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten lt. Punkt 6.2 zu belasten.

3. Leistungen

3.1 Unsere Leistungen und deren Umfang ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Spezielle Gruppenrabatte beim Skipasskauf werden nicht gewährt, da sie bereits im Gesamtreisepreis einkalkuliert sind. Sollten von uns spezielle Konditionen für Kinderskipässe angeboten werden, gelten diese nur bei Vorbuchung mit der Reiseanmeldung. Werden Skipässe von einzelnen Teilnehmern erst vor Ort gebucht, besteht kein Anspruch auf die ausgeschriebenen Vergünstigungen.
Wir behalten uns vor, bei der Busreise diverse Abfahrtsorte und diverse Zielgebiete miteinander zu kombinieren, wodurch Umstiege notwendig werden können.
3.2 Die Ski- und Snowboardkurse werden in Kooperation mit den örtlichen Skischulen angeboten, es gelten die Tarife der örtlichen Skischulen. Sollten die vorgebuchten, vermittelten Ski- und Snowboardkurse durch die Skischulen nicht durchgeführt werden können, erstatten wir die gezahlten Kursgebühren. Sollten Ski- und Snowboardkurse gegenüber der vorgebuchten Kursdauer verkürzt werden, werden die tatsächlichen Kursgebühren der Skischule berechnet und die überzahlten Beträge erstattet. 
3.3 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, wie Skipässe, Materialverleih, Ski- und Snowboardkurse, Paragleitangebote, Anreise mit der DB oder Train4you, etc., soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelnden Unternehmens, die wir euch auf Wunsch zur Verfügung stellen.
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. aus vorzeitiger Rückreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Alle Angaben zu Flugzeiten und Fluggesellschaften (auch auf der Reisebestätigung) entsprechen dem vorläufigen Informationsstand. Evtl. Änderungen werden euch rechtzeitig vor dem Abflug mitgeteilt, sobald uns die Informationen der Fluggesellschaft vorliegen.
3.4 W-LAN: In einigen Sportclubs, Ferienhäusern, Wohnungen, Chalets, Hotels und Pensionen steht kostenfrei W-LAN zur Verfügung. Voraussetzung: entsprechende Hardware (Laptop oder Desktop) mit W-LAN-fähiger Netzwerkkarte. Wir geben keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit des W-LAN und die Kompatibilität mit deiner Hardware. Die Verfügbarkeit der ADSL Verbindung ist nicht Bestandteil des Reisevertrages. Störungen oder Nichtfunktionieren mit deiner Hardware berechtigen nicht zu einer Reisepreisminderung.
3.5 Für unsere Sportclubs haben wir Verträge mit den Hotels in Österreich, der Schweiz und Frankreich abgeschlossen. Alle Leistungsbeschreibungen der Unterkunft wie die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit und Freizeitgestaltung in den Sportclubs, das Angebot der Wellnesseinrichtungen und die Präsentation der Mahlzeiten gehen von einer normalen, nicht Covid-19 Pandemie eingeschränkten Beherbergungsmöglichkeit aus. Gelten weiterhin behördliche Vorschreibungen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln oder damit verbundene Schließungen von Freizeit- oder Wellnesseinrichtungen, ist dies vor Vertragsabschluss bekannt und stellen keinen Reisemangel dar.

4. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so könnt sowohl ihr als auch wir den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag eure Rückbeförderung umfasst.

5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Wir können vom Pauschalreisevertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn die in der Reiseausschreibung oder in der vorvertraglichen Unterrichtung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist keine Zahl genannt beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15 Personen. Wir sind verpflichtet, euch den Rücktritt unverzüglich über die Nichtdurchführung der Reise bei Eintritt der Voraussetzung in Kenntnis zu setzen, spätestens jedoch
- 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mehr als 6 Tagen
- 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer zwischen 2 und 6 Tagen
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen
Gezahlte Beträge erhaltet ihr unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Reiseabsage zurück. Im Fall einer Absage habt ihr das Recht die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, vorausgesetzt dass wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anbieten zu können. Ihr habt dieses Recht unverzüglich nach unserer Erklärung über die Absage uns gegenüber geltend zu machen
5.2 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags aus rechtlich zulässigen Gründen oder aufgrund behördlicher Vorgaben zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, wie z.B. die Präsentation der Verpflegung oder von den vereinbarten Inhalten des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn notwendig und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.3 Wir sind verpflichtet, euch über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger bspw. per Email, SMS, Sprachnachricht eindeutig und klar in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung seid ihr berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder diese Änderung anzunehmen, die Teilnahme an einer Ersatzeise zu verlangen sofern wir diese anbieten konnten oder unentgeltlich vom geschlossenen Reisevertrag zurücktreten. Solltet ihr auf unsere Mitteilung nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Wir sind verpflichtet, in unserem Änderungsschreiben klar und deutlich darauf hinzuweisen.
5.4 Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sollten die geänderten Leistungen oder die Ersatzreise mit Mängeln behaftet sein. Hatten wir für die Durchführung der Reise mit geänderten Leistungen oder der Ersatzreise geringere Kosten, so ist euch der Differenzbetrag entsprechend §651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
5.5 Werden aufgrund von rechtlichen Bestimmungen nach Vertragsabschluss die Anreise mit dem Bus nicht genehmigt oder uns die Durchführung nicht wie geplant ermöglicht, kann die Leistung der Anreise von uns storniert werden. Wir senden dann eine Bestätigung mit eigener Anreise zu.
5.6 Liegt zwischen Vertragsabschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, euch bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.
5.7 Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben.
5.8 Soweit vor Ort Kosten anfallen, die in Schweizer Franken erhoben und von uns in Euro angegeben werden, wird zur Umrechnung der aktuelle Tageskurs verwendet.
5.9 Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 8 % des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, könnt ihr kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für euch anzubieten. Ihr seid verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir euch die Schriftform, wir nehmen diese aber auch formfrei mündlich oder per E-mail entgegen.
5.10 Wir sind berechtigt bis zum 14. Tag vor Reiseantritt den gebuchten Busabfahrtsort zu ändern, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht ist.
5.11 Falls zum gebuchten Reisetermin der gewünschte Busabfahrtsort nicht per Bus bedient werden kann, senden wir ohne Aufpreis ein Bahnticket zum neuen Abfahrtsort zu. Der Transfer zum Buszustieg verändert den Zuschnitt der Reise nicht. Wir behalten uns vor, bei der Busreise diverse Abfahrtsorte und diverse Zielgebiete miteinander zu kombinieren. Werden mehrere Zielgebiete mit einem Bus bedient, so ist ggf. ein Umstieg in einen Transferbus erforderlich, um auf möglichst direktem Weg den Sportclub zu erreichen. Diese Transferbusse für die restliche Strecke zum Sportclub sind nicht mit Komfortsitzen ausgestattet. Die Leistung Komfortsitz bezieht sich ausschließlich auf den Reisebus und nicht auf die Transferfahrten.
5.12 Die bei Buchung angegebenen Abfahrtszeiten können Änderungen unterliegen, die dem Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor Reiseantritt mitgeteilt werden müssen.
5.13 Sollte aufgrund eines technischen Defekts ein Bus mit Komfortsitzen kurzfristig ausfallen wird ein moderner Fernreisebus mit normaler Fernreisebestuhlung eingesetzt. Wir bieten euch statt der Komfortsitze wenn möglich eine Doppelbank zur Alleinbelegung an. Sollte uns auch das nicht möglich sein, erstatten wir in diesen Fällen dann den anteiligen Zuschlag für die gebuchten Komfortsitze.
5.14 Train4you: Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen pro Termin kann Train4You vom Beförderungsvertrag zurücktreten. Train4you ist verpflichtet, dem Fahrgast gegenüber die Absage der Fahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Fahrt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt der Train4You später als 28 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

6. Rücktritt, Umbuchung und Ersatzperson des Kunden

6.1 Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung kann formfrei mündlich, per Email oder schriftlich an unsere unten stehende Adresse erfolgen. Bei Buchungen über Agenturen (Reisebüros) kann der Rücktritt auch gegenüber diesen erklärt werden. Wir empfehlen der Eindeutigkeit halber die Schriftform.
6.2 Für Buchungen von Pauschalreisen, die im Fernabsatzverfahren (online) abgeschlossen werden, besteht nach §312b Abs.3 BGB kein Widerrufsrecht. Auch besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertragsschluss telefonisch auf vorherige Bestellung des Buchenden erfolgte. Das Recht zum Rücktritt oder Kündigung nach § 651 BGB bleibt davon unberührt.
6.3 Im Falle des Rücktritts oder wenn die Reise nicht angetreten wird, erlischt unser Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene pauschalierte Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit zum jeweiligen Reisepreis verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung haben wir die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung berechnet:
bis 60. Tag vor Reiseantritt 15 %
bis 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
bis 8. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 7. Tag vor Reiseantritt 90 %
Euch steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Das gesetzliche Recht gemäß 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorgenannten Bedingungen unberührt.
Wir raten zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
6.4 Einen Anspruch nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart von euch besteht nicht. Wird dennoch auf euren Wunsch nach Vertragsabschluss eine Umbuchung vorgenommen, sind wir berechtigt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von € 25,- pro Person zu berechnen, sofern die Umbuchung überhaupt möglich ist. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Diese Umbuchungen, z.B. Änderung des Bus- oder Zugabfahrtsortes berechnen wir mit € 20,- pro Person. Änderungen des Abfahrtsortes sind aus organisatorischen Gründen nur bis 14 Tage vor Reisebeginn möglich.
6.5 Bis Reisebeginn könnt Ihr verlangen, dass eine Ersatzperson für euch in eure Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet sie und der Anmelder uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- pro Person.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung der Reiseleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sorgfältige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Kosten einer in diesen Fällen vorzeitigen Heimfahrt einschließlich der Kosten für eine notwendige Begleitperson sind vom Teilnehmer bzw. den Erziehungsberechtigten zu tragen.
7.2 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen, in den vorvertraglichen Informationen angegebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 15 Personen. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden bei einer Reiseabsage unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten, spätestens jedoch
- 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mehr als 6 Tagen
- 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer zwischen 2 und 6 Tagen
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen
Der Teilnehmer erhält in diesem Fall die bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Reiseabsage zurück.
7.3 Sollte es uns nicht möglich sein, bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Zimmern mit gebuchten Einzelplätzen das Zimmer bis zur Vollbelegung aufzufüllen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ werden wir euch, sofern uns dies noch möglich ist, bei derselben Reise einen Platz in einer höherwertigen Kategorie oder einen Platz bei einer zeitgleich stattfindenden Reise in der derselben Kategorie oder höherwertig anzubieten.

8. Haftung des Reiseveranstalters

8.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
8.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Haftungseinschränkende, haftungsausschließende oder eventuell darüber hinausgehende Ansprüche, die auf internationale Übereinkünfte beruhen bleiben davon unbenommen.
8.3 Für Schadensersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise auf das Dreifache des Reisepreises vereinbart.
8.4 Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge nach USA und Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung.
8.5 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angegeben werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters. Dies gilt auch für die Selbstanreise zum Urlaubsort.
8.6 Aufgrund der hohen Zahl der Reisenden bitten wir um Verständnis, dass unsere Reiseleiter eine Beaufsichtigung Eures Gepäcks rund um die Uhr nicht leisten können. Bei Gruppenreisen sind die Zimmer nicht immer abschließbar. Wir empfehlen Euch den Abschluss unseres RundumSorglos-Versicherungspaketes. Reisegepäck wird im Bus in normalem Umfang (1 Koffer bis max. 20kg, ein Handgepäckstück sowie eine Ski- oder Snowboardausrüstung) mitbefördert. Beim Be- und Entladen sowie im Innenraum des Busses steht das Gepäck unter Selbstaufsicht. Für Verlust oder Vertauschen von Gepäckstücken die unter Selbstaufsicht stehen, haften weder der Veranstalter noch das Busunternehmen. Wir empfehlen Euch den Abschluss einer Gepäckversicherung.
8.7 Sollte euer Gepäck Schaden genommen haben oder ist es zu einem Gepäckverlust gekommen, ist dies unverzüglich noch an der Ausstiegsstelle dem Fahrer anzuzeigen. Die Beschädigung oder der Verlust werden schriftlich aufgenommen und die Nachforschungen werden begonnen. Wenn Ihr das Gepäck anstandslos und ohne Beanstandungen entgegennehmt, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass das Gepäck in gutem Zustand und entsprechend der Beförderungsrichtlinien ausgegeben worden ist. Verlustmeldungen, die erst nach Verlassen des Ausstiegsplatzes gemeldet werden, werden nur unter Vorbehalt aufgenommen.
8.8 Schickt Aktives Reisen Veranstaltungs GmbH euch Bahntickets zu, so seid ihr für die Auswahl des Zuges verantwortlich, der den Anschluss an den Bus oder das gewünschte Ziel gewährleisten soll.
8.9 In einem Fall der zu entschädigenden Verspätung muss das Fahrgastrechte-Formular, das Bahnticket, die Angabe des Abgangs- und des Zielbahnhofs sowie die gewählte Reiseverbindung entweder beim Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt / M oder bei jedem Servicecenter der DB eingereicht werden.

9. Vertragsobliegenheiten, Hinweise und Verjährungsfristen

9.1 Wird die Reise nicht ordnungsgemäß erbracht, habt ihr nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, uns einen auftretenden Mangel während der Reise unverzüglich anzuzeigen.
9.2 Ihr könnt bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn ihr uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
9.3 Bei Leistungsstörungen seid ihr verpflichtet, den Reiseleiter oder uns umgehend zu informieren. Die Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass der Anspruch auf eventuellen Schadensersatz entfällt.
9.4 Die gesetzliche Verjährungsfrist für Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren innerhalb von 2 Jahren nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise.
9.5 Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gruppenreisen für junge und „jung gebliebene" Leute durchgeführt werden und ein größeres Maß an Toleranz und Einfühlungsvermögen in der Reisegruppe voraussetzen. Alle Teilnehmer verpflichten sich durch Antritt der Reise zur Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung. Es ist in manchen Bussen und Häusern nicht gestattet, eigene Getränke mitzuführen, bzw. vor Ort zu verzehren.

10. Insolvenzschutz

Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass euch, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Ihr habt in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheins einen unmittelbaren Anspruch gegen die R+V Versicherung AG mit Sitz in 65189 Wiesbaden, Raiffeisenplatz 1.

11. Datenschutz

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der EU-Datenschutz-Gundverordnung (DSGVO) gespeichert und geschützt. Wir möchten euch darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit für uns nicht erkennbar ist, dass ihr diese nicht wünscht. Wenn die Zusendung nicht gewünscht wird, bitten wir um Nachricht an uns unter der in Punkt 16 angegebenen Adresse.

12. Pass-, VISA- und Gesundheitsbestimmungen

12.1 Wir unterrichten euch vor Vertragsabschluss über notwendige Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der Fristen zur Erhaltung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung der Reisedokumente seid grundsätzlich ihr alleine verantwortlich.
12.2 Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, so dass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, euch mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.
12.3 Für nicht-deutsche Staatsbürger gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

13. Abtretung

Ihr dürft eure vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.

14. Bildernachweise

Verschiedene Bilder wurden durch die Firmen:
Müller Touristik, DB, Fischer, K2 Sport + Mode GmbH (Christian Stadler), Wintersport Tirol AG, sowie die Tourismusverbände der entsprechenden Orte gestellt.

15. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser ARB und des zustande gekommenen Reisevertrag führt nicht zur Unwirksamkeit aller Regelungen. Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des jeweiligen Reiseveranstalters.
Sämtliche Angaben in entsprechen dem Stand im 01. Juni 2020

16. Veranstalter

Reiseveranstalter:
Aktives Reisen Veranstaltungsgesellschaft mbH,
Cosimaplatz 4 in D-12159 Berlin
Tel. 030 202 150 840 Fax 030 202 150 84 20
E-Mail: info@aktives-reisen.de URL: www.aktives-reisen.de
Handelsregister Berlin HRB 106771 B
Geschäftsführer: Marc Viohl

 

Weitere auf dieser Homepage vertretene Veranstalter:

- Pfiff-Reisen GmbH, 48153 Münster
- Team 3 Reisen GmbH, 41066 Mönchengladbach
- Scol GmbH, 26197 Großenkneten
- Frosch Sportreisen GmbH, 48153 Münster
- Kopfüber Sportreisen & Event GmbH, 49074 Osnabrück
- prima klima - no limits! travel & event GmbH, 10827 Berlin
- E & P Reisen, 50933 Köln
- Interhome GmBH, 6029 Innsbruck

Stand: 21.04.2021


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